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Rücklagenplanung für Selbstständige und EPU

Wie viel sollte ich für Steuer und Sozialversicherung zurücklegen?

Der Rücklagenrechner schätzt auf Basis Ihrer Angaben eine jährliche und monatliche Reserve-Bandbreite für Einkommensteuer und Sozialversicherung. Das Ergebnis hilft bei der Liquiditätsplanung, bildet aber weder einen Steuerbescheid noch die endgültige SVS-Nachbemessung ab.

Rücklage berechnen

Berechnungsjahr 2026 · Grundresultat ohne Registrierung

Benötigte Angaben

Status und Gründungsphase

Erwarteter steuerlicher Jahresgewinn vor Einkommensteuer

Weitere steuerpflichtige Einkünfte als Bandbreite

Bereits geleistete Vorauszahlungen und SVS-Beiträge

Mehrfachversicherung oder besondere Konstellation

Gewünschter Sicherheitsaufschlag

Steuer-/SV-Rücklagenrechner

Der Rechner wird geladen. Sollte er nicht erscheinen, ist JavaScript in Ihrem Browser deaktiviert – gerne planen wir Ihre Rücklagen persönlich mit Ihnen.

So rechnet der Rechner

Grundlagen 2026

Einkommensteuertarif 2026: 0 % bis 13.539 €, darüber stufenweise 20 %, 30 %, 40 %, 48 % und 50 %, über 1 Mio. € 55 %.

SVS-Beiträge für typische GSVG-Fälle: 18,5 % Pensionsversicherung, 6,8 % Krankenversicherung, 1,53 % Selbständigenvorsorge und 12,96 € Unfallversicherung pro Monat.

Beitragsgrundlage mindestens 551,10 € und höchstens 8.085 € pro Monat.

SVS-Beiträge mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Bereits geleistete Zahlungen werden abgezogen, der Sicherheitsaufschlag kommt dazu.

Nicht oder nur vereinfacht berücksichtigt

Absetzbeträge, außergewöhnliche Belastungen und individuelle Sonderausgaben

Gewinnfreibetrag, Investitionen, Verlustvorträge und besondere Gewinnermittlungsfragen

Mehrfachversicherung, FSVG/ASVG-Sonderfälle und freiwillige Versicherungen

Familien- und Auslandssachverhalte sowie abweichende Vorauszahlungsperioden

Umsatzsteuer – dafür ist eine getrennte Liquiditätsreserve zu führen

Wichtiger Hinweis

Diese Berechnung ist eine unverbindliche, vereinfachte Planungshilfe. Sie ist keine amtliche Berechnung, kein Steuer- oder SV-Bescheid und keine Garantie für die tatsächliche Belastung. Prüfen Sie Ihr Ergebnis, wenn sich Gewinn, weitere Einkünfte, Versicherungsstatus oder Vorauszahlungen ändern.

Häufige Fragen

Wie unterscheidet sich Gewinn von Umsatz?

Umsatz sind grundsätzlich die Erlöse des Unternehmens. Gewinn ergibt sich vereinfacht nach Abzug betrieblicher Ausgaben und ist eine zentrale Ausgangsgröße für die Einkommensteuer. Für den Rechner benötigen Sie eine realistische Gewinnschätzung.

Warum zeigt der Rechner eine Bandbreite?

Weil Einkommensteuer und Sozialversicherung von Faktoren abhängen, die ein kurzer Rechner nicht vollständig abbilden kann. Eine Bandbreite ist für die Liquiditätsplanung ehrlicher als ein scheinbar exakter Einzelbetrag.

Ist Umsatzsteuer enthalten?

Nein. Umsatzsteuer ist grundsätzlich getrennt zu betrachten und sollte nicht als verfügbare Liquidität behandelt werden. Der konkrete Zahllast- und Vorsteuerverlauf hängt von Ihren Umsätzen, Ausgaben und Meldeperioden ab.

Warum können bei der SVS Nachzahlungen entstehen?

Vorläufige Beiträge beruhen je nach Phase auf Mindestwerten oder früheren Einkünften. Nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids wird die endgültige Beitragsgrundlage ermittelt; daraus können Nachzahlungen oder Gutschriften entstehen.

Weiterführend